Richtlinien und Informationen zur Therapie
Folgender Überblick soll die wichtigsten Informationen zum Ablauf einer Therapie geben.
Sollten dennoch Fragen offen bleiben, können sie mich natürlich gerne persönlich kontaktieren.
Erstkontakt
Sie können mich gerne über Telefon oder Email kontaktieren. Nähere Informationen dazu finden sie unter → KONTAKT.
Sollte ich telefonisch nicht sofort erreichbar sein, werde ich sie so schnell es geht zurückrufen. Wenn nach einer kurzen telefonischen oder schriftlichen Abstimmung über ihr Anliegen einer Zusammenarbeit nichts im Wege steht, kommt es in der Regel zu einem Erstgespräch.
Erstgespräch
Das Erstgespräch dient dem ersten persönlichen Kennenlernen und einer gemeinsamen Abstimmung und Zielsetzung für die mögliche Zusammenarbeit. Die persönliche Einstimmung auf das Gegenüber und Vertrauen spielen dafür natürlich eine wichtige Rolle. Nach Besprechung der Symptome, des Krankheitsverlaufs und des Therapiezieles wird nach dem Erstgespräch gemeinsam entschieden, ob man mit der Therapie beginnt.
Das Erstgespräch ist kostenpflichtig, wobei Dauer und Kosten gleichzusetzen sind mit einer normalen Therapieeinheit.
Absageregelung
Für einen guten Behandlungserfolg ist das regelmäßige und pünktliche Erscheinen zur Therapie eine Grundvoraussetzung. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie schnellstmöglich um telefonische Absage (Mobilbox oder SMS). Terminabsagen innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin werden gänzlich in Rechnung gestellt. Ich bitte Sie um Verständnis dafür.
Honorar & Zahlungsmöglichkeiten
Mein Honorar beträgt Euro 80,- für eine Therapieeinheit von 50 Minuten.
Zahlen können sie bevorzugt gleich nach der Stunde in bar oder mit Bankomat.
Sollten sie eine Rechnung mit Diagnose brauchen (Bsp. Zusatzversicherung), so können sie auch mit Überweisung bezahlen.
Dauer & Häufigkeit der Psychotherapie
Eine Therapieeinheit beträgt 50 Minuten und findet idealerweise wöchentlich statt.
Je nach individueller Vereinbarung kann die Häufigkeit allerdings auch variieren.
In besonderen Fällen sind auch Doppeleinheiten möglich bzw. sinnvoll.
Die Dauer einer Psychotherapie bis zur Zielerreichung ist am Beginn nur grob abschätzbar. Entscheidende Faktoren dafür sind die Schwere der Störung, die Veranlagung, Möglichkeiten und Motivation des Patienten sowie die Zielsetzung der Therapie selbst.
Was bedeutet "Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision"?
Die Berufsausbildung zum Psychotherapeuten/zur Psychotherapeutin ist in Österreich streng geregelt. Erst nach Abschluss einer mehrjährigen Fachausbildung wird nach einer Prüfung der Status „Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision“ verliehen. Dieser Status berechtigt zur eigenständigen und uneingeschränkten Ausübung dieses Berufes, allerdings ist regelmäßige Supervision bei erfahrenen Lehrtherapeuten notwendig. Dadurch wird gerade in der Anfangszeit der Berufsausübung eine hohe Qualität gewährleistet.
Eine Abrechnung über die Krankenkasse ist für den Patienten in diesem Status jedoch noch nicht möglich.
Schweigepflicht
Psychotherapeuten/innen sind in Österreich durch das Psychotherapiegesetz streng zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Diese Verpflichtung bietet nicht nur Schutz für Patienten und Therapeuten, sondern fördert auch das Vertrauen zwischen beiden.