Richtlinien und Informationen zur Therapie
Folgender Überblick soll die wichtigsten Informationen zum Ablauf einer Therapie geben.
Sollten dennoch Fragen offen bleiben, können sie mich natürlich gerne persönlich kontaktieren.
Erstkontakt
Sie können mich gerne über Telefon oder Email kontaktieren. Nähere Informationen dazu finden sie unter → KONTAKT.
Sollte ich telefonisch nicht sofort erreichbar sein, werde ich sie so schnell es geht zurückrufen.
Genauere Details werden in der Regel im Erstgespräch besprochen.
Erstgespräch
Das Erstgespräch dient dem ersten persönlichen Kennenlernen und einer gemeinsamen Abstimmung und Zielsetzung für die mögliche Zusammenarbeit. Die persönliche Einstimmung auf das Gegenüber und Vertrauen spielen dafür natürlich eine wichtige Rolle. Nach Besprechung der Symptome, des Krankheitsverlaufs und des Therapiezieles wird nach dem Erstgespräch gemeinsam entschieden, ob man mit der Therapie beginnt.
Das Erstgespräch ist kostenpflichtig, wobei Dauer und Kosten gleichzusetzen sind mit einer normalen Therapieeinheit.
Absageregelung
Für einen guten Behandlungserfolg ist das regelmäßige und pünktliche Erscheinen zur Therapie eine Grundvoraussetzung. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie schnellstmöglich um telefonische Absage (Mobilbox oder SMS). Terminabsagen innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin werden gänzlich in Rechnung gestellt. Ich bitte Sie um Verständnis dafür.
Honorar & Zahlungsmöglichkeiten
Mein Honorar beträgt Euro 120,- für eine Therapieeinheit von 50 Minuten.
Zahlen können sie bevorzugt gleich nach der Stunde in bar.
Gerne stelle ich ihnen für die Einreichung bei ihrer jeweiligen Krankenkasse eine Monatsrechnung aus.
Dauer & Häufigkeit der Psychotherapie
Eine Therapieeinheit beträgt 50 Minuten und findet idealerweise wöchentlich statt.
Je nach individueller Vereinbarung kann die Häufigkeit allerdings auch variieren.
In besonderen Fällen sind auch Doppeleinheiten möglich bzw. sinnvoll.
Die Dauer einer Psychotherapie bis zur Zielerreichung ist am Beginn nur grob abschätzbar. Entscheidende Faktoren dafür sind die Schwere der Störung, die Veranlagung, Möglichkeiten und Motivation des Patienten sowie die Zielsetzung der Therapie selbst.
Schweigepflicht
Psychotherapeuten/innen sind in Österreich durch das Psychotherapiegesetz streng zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Diese Verpflichtung bietet nicht nur Schutz für Patienten und Therapeuten, sondern fördert auch das Vertrauen zwischen beiden.